1. Geltungsbereich
1.3 Sämtliche Auftragsannahmen- und erteilungen, Zusagen, Nebenabreden des Vertrages oder ähnliches bedürfen der Schriftform. In Rundschreiben, plakativen Darstellungen, Prospekten, Internet etc. gemachte Angaben werden nur in dem Falle verbindlich, wenn diese im Vertrag der nIUm ausdrücklich zugesichert werden.
2.2. Die Leistungen der Firma nIUm sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma nIUm zulässig. 2.3 nIUm überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. soweit nicht anders vertraglich vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Vertragspartner darf Softwareprogramme zur Eigennutzung kopieren jedoch nicht anderen zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Vertragspartner in voller Höhe für den der nIUm entstandenen Schaden. 2.4 nIUm hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken als Urheber genannt zu werden. 3.Vergütung
3.2 die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort und ohne Abzug fällig. nIUm ist berechtigt, Zahlungen auf ältere aushaftende Rechnungen anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn nIUm über den Zahlungsbetrag verfügen kann, im Falle von Zahlungsverzug ist nIUm berechtigt, vom Rechnungszeitpunkt an 4 % Verzugszinsen zu berechnen. Eine Forderungsabtretung von Forderungen gegen nIUm ist mit Ausnahme schriftlicher Zustimmung durch nIUm ausgeschlossen. 3.3 Eine Stornierung eines Auftrages ist mit der Bezahlung von 20 % des Rechnungsendbetrages zulässig. Als Auftrag ist die rechtswirksame Anbotsannahme definiert.
4.2 nIUm ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. der Auftraggeber verpflichtet sich, nIUm entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3 soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von nIUm abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, nIUm im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.2. Sendungen der Firma nIUm erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners.
7.2 Fehlerhafte Lieferungen und Leistungen sind vom Vertragspartner unverzüglich geltend zu machen, wobei dieser verpflichtet ist, die Lieferung auf Mängel oder Fehlerhaftigkeit sofort zu überprüfen. 7.3 Mängel eines Teiles der erbrachten Leistungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Leistung für den Vertragspartner nicht verwendbar ist. Für Mängel, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, haftet die Firma nIUm insoferne, als das sie das Recht erhält, unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen. 7.4 Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit haftet nIUm nicht. 7.5 Beanstandungen gleich welcher Art auch immer sind unverzüglich, d.h. innerhalb von 14 tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei nIUm geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
nIUm verpflichtet sich, kundenspezifische Daten nur entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regellücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen zu ergänzen oder ersetzen, sodass die neue Bestimmung dem wirtschaftlichen Zweck weitestgehend entspricht Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist Salzburg.
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