Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich

    1.1 Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Firma „nIUm Business Applications“, in folgenden kurz „nIUm“ genannt mit dem Sitz in Anthering/Austria, soweit keine anderen, abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart wurden.

    1.2 Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden werden nur in dem Fall anerkannt, als diese von der Firma nIUm schriftlich bestätigt werden.

    1.3 Sämtliche Auftragsannahmen- und erteilungen, Zusagen, Nebenabreden des Vertrages oder ähnliches bedürfen der Schriftform. In Rundschreiben, plakativen Darstellungen, Prospekten, Internet etc. gemachte Angaben werden nur in dem Falle verbindlich, wenn diese im Vertrag der nIUm ausdrücklich zugesichert werden.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Urheberrechte und Nutzungsrechte

    2.1 Die Angebote von nIUm sind freibleibend und unverbindlich; Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch nIUm. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist ist erst nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen mittels eingeschriebenen Brief zulässig, es sei denn, die Firma nIUm hat einen Fixtermin schriftlich bestätigt.

    2.2. Die Leistungen der Firma nIUm sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma nIUm zulässig.

    2.3 nIUm überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. soweit nicht anders vertraglich vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Vertragspartner darf Softwareprogramme zur Eigennutzung kopieren jedoch nicht anderen zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Vertragspartner in voller Höhe für den der nIUm entstandenen Schaden.

    2.4 nIUm hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken als Urheber genannt zu werden.

3.Vergütung

    3.1 die Vergütungen und Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen sind.

    3.2 die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort und ohne Abzug fällig. nIUm ist berechtigt, Zahlungen auf ältere aushaftende Rechnungen anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn nIUm über den Zahlungsbetrag verfügen kann, im Falle von Zahlungsverzug ist nIUm berechtigt, vom Rechnungszeitpunkt an 4 % Verzugszinsen zu berechnen. Eine Forderungsabtretung von Forderungen gegen nIUm ist mit Ausnahme schriftlicher Zustimmung durch nIUm ausgeschlossen.

    3.3 Eine Stornierung eines Auftrages ist mit der Bezahlung von 20 % des Rechnungsendbetrages zulässig. Als Auftrag ist die rechtswirksame Anbotsannahme definiert.

4.Sonderleistungen, nachträgliche Änderungen

    4.1 Sonderleistungen, das sind solche Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehen sind, werden von nIUm entsprechend des zusätzlichen Aufwandes gesondert in Rechnung gestellt.

    4.2 nIUm ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. der Auftraggeber verpflichtet sich, nIUm entsprechende Vollmacht zu erteilen.

    4.3 soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von nIUm abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, nIUm im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.Eigentumsvorbehalt

    5.1 nIUm behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen, Programmen, etc. vor, es sei denn, es wird anders schriftlich vereinbart. Der Vertragspartner erhält an Entwürfen und fertiggestellten Arbeiten grundsätzlich nur ein Nutzungsrecht, nicht jedoch das Eigentumsrecht übertragen. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die in Eigentum von nIUm stehenden Leistungen im ordentlichen Geschäftswege zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt.

6. Gefahrenübertragung

    6.1. Bei Sendungen des Auftraggebers an nIUm trägt der Vertragspartner jedes Risiko, insbesondere das Transport- oder Übertragungsrisiko.

    6.2. Sendungen der Firma nIUm erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners.

7.Haftungen

    7.1. nIUm verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. und die Unterlagen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. nIUm haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

    7.2 Fehlerhafte Lieferungen und Leistungen sind vom Vertragspartner unverzüglich geltend zu machen, wobei dieser verpflichtet ist, die Lieferung auf Mängel oder Fehlerhaftigkeit sofort zu überprüfen.

    7.3 Mängel eines Teiles der erbrachten Leistungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Leistung für den Vertragspartner nicht verwendbar ist. Für Mängel, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, haftet die Firma nIUm insoferne, als das sie das Recht erhält, unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen.

    7.4 Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit haftet nIUm nicht.

    7.5 Beanstandungen gleich welcher Art auch immer sind unverzüglich, d.h. innerhalb von 14 tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei nIUm geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

8.Pflichten des Auftraggebers

    8.1.der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Erstellung oder Änderung von in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Unterlagen zeitgerecht entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen.

9.Datenschutz

nIUm verpflichtet sich, kundenspezifische Daten nur entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.

10.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regellücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen zu ergänzen oder ersetzen, sodass die neue Bestimmung dem wirtschaftlichen Zweck weitestgehend entspricht Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

11.Rechtswahl, Gerichtsstand

Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist Salzburg.